GO Vorstand und erweiterten Vorstand (gültige Fassung vom 16.11.2021)

§ 1 Beirat

(1) Neben dem Vorstand gibt es in der PFI Deutschland e.V. den Beirat. Er berät den Vorstand und unterstützt die Vorstandsmitglieder.

(2) Zu diesem gehören

  • die Regionalkoordinierenden
  • die Arbeitsgruppenleiter*innen
  • zu besonderen Aufgaben berufenenMitglieder des Vereins (z.B. Ansprechpartner bei Fragen des interreligiösen Dialogs, Organisation der PFI-Konferenz)

§ 2 Online Sitzungen

(1) Sitzungen des Vorstands und des Beirats können online stattfinden.

(2) Zur Sitzung ist 14 Tage vorher schriftlich oder per Mail einzuladen.

(3) Die Sitzung ist zu protokollieren (Ergebnisprotokoll) und dem Vorstand zu schicken.

(4) Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch ein Vorstandsmitglied.

(5) Diese Sitzungen sollten mehrmals im Jahr, mindestens jedoch zweimal durchgeführt werden. 

§ 3 Aufgabenverteilung

(1) Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder verteilen sich wie folgt:

I.    1. Vorsitzende/r (Vorstandsvorsitz)

  • Vertretung des Vereins nach außen
  • Mitgliederverwaltung
  • Einberufung von Sitzungen der Mitglieder des Vorstandes, des Beirats und der Mitgliedervollversammlung
  • Organisation der PFI Konferenz
  • Kommunikation mit den Mitgliedern in Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern

II.   2. Vorsitzende/r (Kassenverwaltung)

  • Vertretung des Vereins nach außen
  • Verwaltung der Vereinsfinanzen und Beitragsverwaltung inklusive Banking und Mahnwesen
  • Organisation der PFI Konferenz
  • Kommunikation mit den Mitgliedern in Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern

III.  3. Vorsitzende/r ( schriftführende Person)

  • Vertretung des Vereins nach außen
  • Protokollanfertigung auf Sitzungen des Vorstandes und des Beirates sowie auf der Mitgliederversammlung
  • Pflege von Website, Social Media und Newsletter
  • Kommunikation mit den Mitgliedern in Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern

(2) Der Vorstand kann zur Lösung von Aufgaben weitere Mitglieder hinzuziehen.

§ 4 Regionalkoordination und Arbeitsgruppenleitung

(1) In den Bundesländern und Regionen gibt es sogenannte Regionalkoordinatoren (RCs)

(2) Die Ernennung und Entlassung in die Regionalkoordination liegt in der Vollmacht des Vorstandes.

(3) Die Aufgaben der RCs beinhalten folgende Aktivitäten:

  • RCs organisieren lokale Veranstaltungen wie Stammtische, Ausflüge oder lokale Konferenzen
  • RCs unterstützen bei der Gestaltung der Website und bei Facebook durch Berichte und Pflege von Veranstaltungsterminen. Sie informieren über diese Berichte den Vorstand.
  • RCs repräsentieren die PFI im lokalen, interreligiösen Dialog.
  • RCs erstellen Beiträge für den Newsletter und versenden diesen eigenständig an dafür beauftragte Personen.
  • RCs können als Beauftragte für ein Themengebiet fungieren.
  • Die RCs stimmen ihre Arbeit, insbesondere mit Medien und bei öffentlichen Events eng mit dem Vorstand ab und stellen nach Möglichkeit eine Dokumentation zur Verfügung.

(4) Die RCs sollten das Vertrauen des Vorstandes genießen und in enger Abstimmung mit dem Vorstand arbeiten.

(5) Ein neuer RC sollte in der Region lokale Mitgliederversammlungen durchführen, die dem lokalen RCs ihr Vertrauen aussprechen. Die Organisation liegt in den Händen der RCs.

(6) Die PFI Deutschland pflegt Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen. Die Arbeitsgruppenleitung arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen und spricht Arbeitsergebnisse mit dem Vorstand ab.

(7) Für die Arbeitsgruppen gelten die gleichen Regeln wie für die Regionalkoordination.

§ 5 Mediatoren

(1) Wenn es Uneinigkeit mit Beiratsmitglieder oder dem Vorstand gibt, vermittelt eine Ombudsperson.

(2) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Anzahl von Ombudspersonen in einer Wahlperiode.

(3) Ombudspersonen werden auf der Mitgliederversammlung gewählt.

(4) Eine Amtsperiode dauert 1 Jahr bzw. bis zur nächsten Mitgliederversammlung.