Beitragsordnung der PFI-Deutschland e.V.

nachfolgend Verein genannt – gültige Fassung vom 27.10.2021

§ 1 Grundsatz

(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung (MV) des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

(1) Die MV beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1.Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der MV kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

(1) Beitragsformen

Beitragsklasse I – Mitgliedschaft Einzelperson – 15,00 € jährlich

Beitragsklasse II – ermäßigte Mitgliedschaft Einzelperson – 7,50 € jährlich

(2) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend (Einzelperson, ermäßigte Einzelperson).

(3) Die ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse II umfasst Schüler*innen, Studierende, Senior*innen, Alleinerziehende und andere finanziell benachteiligte Personen. Die Ermäßigung des Vereinsbeitrages muss beantragt werden. Unterlagen zum Ermäßigungsnachweis sind unaufgefordert zu erbringen. Aus den Unterlagen zum Ermäßigungsnachweis muss hervorgehen, wie lange der Nachweis gültig ist. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der MV vorgegebenen Beträge.

(4) Es ist Aufgabe des Mitglieds Änderungen der persönlichen Angaben dem Verein mitzuteilen. Diese Änderungen sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse II.

(5) Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

(6) Bei nicht entrichteten Mitgliedsbeiträgen erfolgt ab Februar maximal drei Erinnerungen per E-Mail. Wird daraufhin der Betrag nicht überwiesen, erlischt die Mitgliedschaft nach Beschluss des Vorstandes mit Wirkung zum 01.07. des Jahres (siehe auch Satzung §4 (5)).

(7) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt ein Abzug von 50% des Beitragssatzes.

(8) Die Beitrags- und Umlagenerhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 4 Geldtransaktionen

(1) Der Verein hat zwei Möglichkeiten des Geldverkehrs:

  • über das Vereinskonto
  • über Paypal

(2) Das Vereinskonto lautet:

       Pagan Federation International Deutschland e.V.
       IBAN: DE08 6806 1505 0070 7233 01
       BIC: GENODE61IHR
       Volksbank Breisgau Markgräflerland   

(3) Bei Überweisungen ist als Verwendungszweck anzugeben:

  • PFI Mitgliedschaft
  • aktuelles Jahr
  • vollständiger Name
  • Wohnort

(4) Das Paypal-Konto des Vereins lautet:

       kassenwart@pfi-deutschland.de

(5) Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.