§ 1 Lokale Einzelveranstaltungen
(z.B. Tagungen, Infotische, Workshops)
1) Grundsätzlich decken sich alle Inhalte mit der Vereinssatzung und sind mit den RCs und dem Vorstand abgestimmt.
2) Berichte und Fotos sollten nach Möglichkeit für die Websites und Newsletter dokumentiert werden. Hierbei ist auf Persönlichkeits- und Urheberrecht zu achten.
3) Bei Veranstaltungen wie beispielsweise Tagungen, Workshops agieren die Organisierenden wirtschaftlich unabhängig von der PFI Deutschland e.V.. Sie können Unterstützung durch die Bereitstellung von Info- und Werbematerial wie Flyer, Aufkleber und Banner erhalten. Dazu ist rechtzeitig mit dem RC und dem Vorstand Kontakt aufzunehmen.
4) Eigenständiges Infomaterial, das Logo und/oder Schriftzug der PFI enthält, ist vorab dem Vorstand vorzulegen.
5) Insbesondere Infotische in der Öffentlichkeit sowie Medienauftritte, bei denen im Namen des Vereins gesprochen wird, sind dem Vorstand und den zuständigen RCs vorher und anschließend in ihrem Ergebnis mitzuteilen.
6) Berichtspflicht: nach Abschluss der Veranstaltung ist ein Bericht über den Ablauf, die Resonanz und ggf. Vorkommnisse an den zuständigen RC bzw. an den Vorstand zu senden. Diese Pflicht gilt nicht für regelmäßige Stammtische.
7) Ausübung des Hausrechts bei Einzelveranstaltungen: die Organisierenden dieser Veranstaltungen üben das Hausrecht am jeweiligen Veranstaltungsort aus. Dies umfasst insbesondere das Recht, Personen den Zutritt zu verwehren oder sie vom Besuch auszuschließen, die gegen die Grundsätze dieser Geschäftsordnung (insbesondere §3) verstoßen oder den Ablauf der Veranstaltung stören.
§ 2 Stammtische
1) PFI Stammtische sind private Veranstaltungen der Organisierenden und keine Mitgliederversammlung der PFI. Daher haben die Organisierenden das volle Hausrecht, umPAGAN FEDERATION INTERNATIONAL Deutschland e.V.
über Ort, Zeit, Dauer, anwesende Personen und den Ausschluss vom Besuch eigenständig zu bestimmen.
(2) Ein Stammtisch darf sich dann als „PFI Stammtisch” bezeichnen, wenn mindestens eine der
organisierenden Personen PFI Mitglied ist und den Stammtisch in enger Abstimmung mit RC und Vorstand betreibt.
(3) Das Recht, einen Stammtisch „PFI Stammtisch” zu nennen sowie das Logo und den Schriftzug zu führen, erteilt der Vorstand oder die zuständigen RC unter Einbeziehung des Vorstands. Wenn nötig kann der Vorstand oder die zuständigen RC in Abstimmung mit dem Vorstand einem Stammtisch dieses Recht auch wieder entziehen.
(4) Eine Aufgabe von PFI Stammtischen ist die Öffentlichkeitsarbeit als Anlaufpunkt für Interessierte und Medien. Daher ist eine ausreichende öffentliche Zugänglichkeit zu gewährleisten (z. B. Veröffentlichung auf Facebook als Veranstaltung bzw. in der lokalen Presse).
(5) Medienanfragen dürfen nicht pauschal abgelehnt werden. Vorstand und RC sind über Medienanfragen zu informieren und können auf Wunsch unterstützen oder sogar die Kommunikation übernehmen.
(6) Diese Geschäftsordnung wird für PFI Events (Stammtische oder Einzelveranstaltungen) als Teil der Hausordnung empfohlen.
§ 3 Umgang mit unerwünschten Personen und Grundsätze
(1) Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) und Extremismus:
Aufgrund unserer Satzung und unserer Werte lehnt die PFI Deutschland e.V. die Teilnahme von Personen ab, die sich extremistisch betätigen oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen.
(2) Verbotene Gesinnung und Symbole:
Die Darstellung einer extremistischen, offenkundig verfassungsfeindlichen oder faschistischen Gesinnung ist aufgrund unserer Satzung verboten. Des Weiteren lehnt die PFI Deutschland e.V. das Tragen oder Mitführen von Symbolen und Kleidungsstücken sowie das Mitführen von Materialien und deren Verbreitung ab, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe im extremen Feld (gleich ob rechts oder links) anzusiedeln sind.PAGAN FEDERATION INTERNATIONAL Deutschland e.V.
(3) Diskriminierung:
Beleidigungen von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung lehnt die PFI Deutschland e.V. ebenfalls ab.
(4) Hausrechtliche Durchsetzung und Umgang:
Personen, die gegen die Absätze (2) und (3) verstoßen, sind von der Veranstaltung auszuschließen. Die Organisierenden üben das Hausrecht gemäß §1 Abs. (7) bzw. §2 Abs. (1) aus und sind berechtigt und aufgefordert, den sofortigen Ausschluss durchzusetzen. Bei Nichtbefolgung des Hausverbots kann zur Sicherstellung der Veranstaltung die Polizei hinzugezogen werden.
Anhang:
Definitionen zur Konkretisierung der Freiheitlich Demokratischen Grundordung (FDGO) und des
Extremismus
•Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO): Bezeichnet die unabänderliche Kernstruktur des deutschen Verfassungsstaates. Sie umfasst insbesondere die Menschenwürde, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Rechtsstaatlichkeit (Ausschluss von Willkürherrschaft) und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Die Ablehnung der FDGO zielt auf die Beseitigung dieser fundamentalen Prinzipien ab.
• Extremismus (Links/Rechts): Politische Bestrebungen, die darauf abzielen, die FDGO zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
• Linksextremismus: Richtet sich gegen die existierende staatliche Ordnung (Kapitalismus, Staat, FDGO) mit dem Ziel des Umsturzes und der Etablierung einer anderen Gesellschaftsordnung (z.B. kommunistisches System oder „herrschaftsfreie Gesellschaft“).
• Rechtsextremismus: Basiert auf völkischen, rassistischen, nationalistischen und antisemitischen Ideologien und richtet sich gegen die Gleichheit aller Menschen. Ziel ist die Beseitigung der FDGO zugunsten eines autoritären und ethnisch homogenen Staatsverständnisses.
Gültig ab 25.01.2026