PAGAN FEDERATION INTERNATIONAL Deutschland e.V.
Finanzordnung der Pagan Federation International Deutschland
gemeinnütziger e.V. (kurz PFI Deutschland)

nachfolgend „Verband“ genannt

§ 1 Grundsatz

1. Der Verband ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen.

2. Für den Verband gilt generell das Kostendeckungsprinzip im Rahmen des Haushaltsplanes.

3. Die Mittel des Verbands dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder hieraus keine Zuwendungen.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbands fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung (MV) des Verbands geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die MV beschließt die Höhe des Mitgliedbeitrags und der Umlagen.

2. Der Vorstand legt die Gebühren fest (z.B. kulturelle Veranstaltungen).

3. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der MV kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

1. Beitragsformen
Beitragsklasse I – Mitgliedschaft Einzelperson – – 16,00 € jährlich
Beitragsklasse II – ermäßigte Mitgliedschaft Einzelperson – 8,00 € jährlich

2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend
(Einzelperson, ermäßigte Einzelperson).

3. Die ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse II umfasst Schüler*innen, Studierende, Senior*innen, Alleinerziehende und andere finanziell benachteiligte Personen. 

Die Ermäßigung des Verbandsbeitrages muss beantragt werden. Unterlagen zum Ermäßigungsnachweis sind unaufgefordert zu erbringen. Aus den Unterlagen zum Ermäßigungsnachweis muss hervorgehen, wie lange der Nachweis gültig ist. 

Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der MV vorgegebenen Beträge.PAGAN FEDERATION INTERNATIONAL Deutschland e.V.

4. Änderungen, welche die Beitragsklasse betreffen, sind dem Verband unverzüglich mitzuteilen. Missbrauch oder Falschangaben sind Grund für einen sofortigen Ausschluss. Beiträge werden dann nicht erstattet.

5. Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf eine der vorhandenen Zahlungsmöglichkeiten des Verbandes.

6. Bei nicht entrichteten Beiträgen erfolgt ab Februar maximal eine Erinnerung und eine Mahnung. Wird daraufhin der Betrag nicht überwiesen, erlischt die Mitgliedschaft nach Beschluss des Vorstandes mit Wirkung zum 01.07. des Jahres gemäß Satzung §4 Abs. 5.

7. Erfolgt der Verbandsausschluss im Laufe eines Jahres, verbleibt der Beitrag komplett beim Verband.

8. Die Beitrags- und Umlagenerhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§4 Zahlungsverkehr

1. Der Verband hat folgende Möglichkeiten des Geldverkehrs:

  • über Lastschrift
  • über das Verbandskonto
  • über PayPal

2. Das Verbandskonto lautet:
Pagan Federation International Deutschland e.V.
IBAN: DE08 6806 1505 0070 7233 01
BIC: GENODE61IHR
Volksbank Breisgau Markgräflerland

3. Bei Überweisungen ist als Verwendungszweck anzugeben:

  • Rechnungsnummer
  • vollständiger Name mit PFI-Mitgliedsnummer

4. Das Paypal-Konto des Verbands lautet: kassenwart@pfi-deutschland.de

5. Das Lastschriftformular kann auf der Homepage (unter PFI > Mitglied werden) heruntergeladen werden oder über kassenwart@pfi-deutschland.de kostenlos angefordert werden.

6. Bei Lastschrifteinzug wird der Betrag zwischen dem 15.01 und 31.01 des Jahres eingezogen. Sollte der Lastschrifteinzug nicht möglich sein, werden die tatsächlich entstandenen Kosten dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt. Ein weiterer Einzug für das laufende Jahr ist nicht möglich und der Beitrag muss dann inkl. der Kosten überwiesen werden. In diesem Fall ist auf die Rechnung zu warten, damit das Mitglied auch den korrekten Betrag überweisen kann.

7. Andere Zahlungen sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.PAGAN FEDERATION INTERNATIONAL Deutschland e.V.

8. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die Mehrwertsteuer und den Verwendungszweck enthalten.

9. Zur Vorbereitung von Veranstaltungen ist es dem Kassenwart gestattet, Vorschüsse in Höhe des zu erwartenden Bedarfs zu gewähren. Diese Vorschüsse sind so zeitnah wie möglich nach Beendigung der Veranstaltung abzurechnen.

10. Im Dezember werden keine Vorschüsse gewährt.

§ 5 Haushaltsplan

1. Für jedes Geschäftsjahr muss vom Vorstand ein Haushaltsplan aufgestellt werden. Der Haushaltsplan muss sich in seinem Aufbau nach dem Kontenplan des Verbands richten.

2. Die Haushaltsplanentwürfe sind bis zum 15. Oktober für das folgende Jahr einzureichen. Die Beratung über die Entwürfe findet bis zur 3. Novemberwoche statt.

3. Vom Verband werden folgende Verwaltungsaufgaben übernommen und im Haushaltsplan aufgeführt:

  • Versicherungen und Steuern
  • Reisekosten zur Teilnahme an Lehrgängen und Tagungen
  • Aufwendungen für Ehrungen
  • Kosten der Geschäftsführung
  • Fahrgeldentschädigungen (max. steuerliche Kilometer-Pauschale)
  • Kosten für die Anschaffung von Verbandseigentum
  • Kosten für die Anschaffung von Werbematerialien
  • Werbekosten
  • Geschenke
  • Veranstaltungen
  • Verwaltung von Geldauflagen, Spenden nach gerichtlicher Auflage, Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten, Geldstrafen bei Straftaten bei Erhalt
  • Spenden

§ 6 Jahresabschluss

1. Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Verbandes für das abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden. Im Jahresabschluss muss darüber hinaus eine Schulden- und Vermögensübersicht enthalten sein.

2. Der Jahresabschluss ist von den gewählten Kassenprüfern zu prüfen. Darüber hinaus sind die Kassenprüfer berechtigt, regelmäßig und unangemeldet Prüfungen durchzuführen.

3. Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der Finanzordnung.

4. Der Jahresabschluss wird nach Fertigstellung aufgelegt. Der Zeitraum der Einsichtnahme wird in den Verbandsnachrichten bekannt gegeben.PAGAN FEDERATION INTERNATIONAL Deutschland e.V.

§ 7 Spenden

1. Der Verband ist berechtigt, steuerbegünstigte Spendenbescheinigungen auszustellen.

2. Spenden, für die eine solche Spendenbescheinigung erwünscht wird, müssen mit der Angabe der Zweckbestimmung dem Verband überwiesen werden.

3. Spenden kommen dem Verband zugute, wenn sie vom Spender nicht ausdrücklich einem bestimmten Zweck zugewiesen werden.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Finanzordnung trat mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 25.01.2026 in Kraft.