Beitragsordnung der PFI Deutschland e.V.
(nachfolgend Verband genannt in der aktuellen Fassung vom 02.11.2021)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Verbands geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
(3) Im Aufnahmejahr ist der Beitrag bei Verbandseintritt zu entrichten.
§ 3 Beiträge
(1) Beitragsformen:
| Beitragsklasse | Mitgliedschaftsform | Beitragshöhe pro Jahr | 
| 01 | Mitgliedschaft Einzelperson | 15,00 Euro | 
| 02 | ermäßigte Mitgliedschaft Einzelperson | 7,50 Euro | 
(2) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend (Einzelperson, ermäßigt Einzelperson).
(3) Die ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse 02 umfasst Schüler*innen, Studierende, Senior*innen, Alleinerziehende und andere finanziell benachteiligte Personen. Die Ermäßigung des Verbandsbeitrages muss beantragt werden. Unterlagen zum Ermäßigungsnachweis sind unaufgefordert zu erbringen. Aus den Unterlagen zum Ermäßigungsnachweis muss hervorgehen, wie lange der Nachweis gültig ist. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(4) Es ist Aufgabe des Mitglieds Änderungen der persönlichen Angaben dem Verband mitzuteilen. Diese Änderungen sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 02.
(5) Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Verbands.
(6) Bei nicht entrichteten Mitgliedsbeiträgen erfolgen ab Februar maximal drei Erinnerungen per Email. Wird daraufhin der Betrag nicht überwiesen, erlischt die Mitgliedschaft nach Beschluss des Vorstandes mit Wirkung zum 1.7. des Jahres (siehe auch Satzung §4 (5) )
(7) Erfolgt der Verbandseintritt nach dem 30.06. erfolgt ein Abzug von 50% des Beitragssatzes.
(8) Die Beitrags- und Umlagenerhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 4 Geldtransaktionen
(1) Der Verband hat zwei Möglichkeiten des Geldverkehrs:
– Über das Verbandskonto
– Über Paypal.
(2) Das Verbandskonto lautet:
Pagan Federation International Deutschland e. V.
IBAN: DE08 6806 1505 0070 7233 01
BIC: GENODE61IHR
Volksbank Breisgau Markgräflerland
(3) Bei Überweisungen an das Verbandskonto sind als Verwendungszweck anzugeben:
– PFI Mitgliedschaft
– aktuelles Jahr
– vollständiger Name
– Wohnort
(4) Das Paypal-Konto des Verbands lautet:
kassenwart@pfi-deutschland.de
(5) Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.