GO Veranstaltungen (gültige Fassung 10/2021)
§ 1 Lokale Einzelveranstaltungen (z.B. Tagungen, Workshops und Infotische)
(1) Grundsätzlich decken sich alle Inhalte mit der Vereinssatzung und sind mit den RCs und dem Vorstand abgestimmt.
(2) Berichte und Fotos sollten nach Möglichkeit für die Website und Newsletter dokumentiert werden. Hier ist auf Persönlichkeits- und Urheberrecht zu achten.
(3) Bei Veranstaltungen wie beispielsweise Tagungen, Workshops agieren die Organisierenden wirtschaftlich unabhängig von der PFI-Deutschland e.V.. Sie können Unterstützung durch die Bereitstellung von Info- und Werbematerial wie Flyer, Aufkleber und Banner erhalten. Dazu ist rechtzeitig mit dem RC und dem Vorstand Kontakt aufzunehmen.
(4) Eigenständiges Infomaterial, das Logo und/oder Schriftzug der PFI enthält, ist vorab dem Vorstand vorzulegen.
(5) Insbesondere Infotische in der Öffentlichkeit sowie Medienauftritte, bei denen im Namen des Vereins gesprochen wird, sind dem Vorstand und den zuständigen RCs vorher und anschließend in ihrem Ergebnis mitzuteilen.
§ 2 Stammtische
(1) PFI Stammtische sind private Veranstaltungen der Organisierenden und keine Mitgliederversamlung der PFI. Daher haben die Organisierenden das volle Hausrecht, um über Ort, Zeit, Dauer, anwesende Personen und den Ausschluss vom Besuch eigenständig zu bestimmen.
(2) Ein Stammtisch darf sich dann als “PFI-Stammtisch” bezeichnen, wenn mindestens eine der organisierenden Personen PFI Mitglied ist und den Stammtisch in enger Abstimmung mit RC und Vorstand betreibt.
(3) Das Recht, einen Stammtisch “PFI Stammtisch” zu nennen sowie das Logo und den Schriftzug zu führen, erteilt der Vorstand oder die zuständigen RC unter Einbeziehung des Vorstands. Wenn nötig kann der Vorstand oder die zuständigen RC in Abstimmung mit dem Vorstand einem Stammtisch dieses Recht auch wieder entziehen.
(4) Eine Aufgabe von PFI Stammtischen ist die Öffentlichkeitsarbeit als Anlaufpunkt für Interessierte und Medien. Daher ist eine ausreichende öffentliche Zugänglichkeit zu gewährleisten (z.B. Veröffentlichung auf Facebook als Veranstaltung bzw. in der lokalen Presse).
(5) Medienanfragen dürfen nicht pauschal abgelehnt werden. Vorstand und RC sind über Medienanfragen zu informieren und können auf Wunsch unterstützen oder sogar die Kommunikation übernehmen.
(6) Diese Geschäftsordnung wird für PFI Events (Stammtische oder Einzelveranstaltungen) als Teil der Hausordnung empfohlen:
(7) Die Darstellung einer extremistischen, offenkundig verfassungsfeindlichen oder faschistischen Gesinnung ist aufgrund unserer Satzung (vgl. Satzung §4 Abs. 5) verboten.
(8) Beleidigungen von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe im extremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung, lehnt die PFI Deutschland e.V. ab.